Der Wohnriester - Entscheidung mit Risiken

Wohnriester - Tolle Idee !? Grundsätzlich können Sie ab jetzt alle Riester Produkte als "Wohn-Riester" verwenden. Bedenken Sie allerdings die Folgen dieser Verwendung. Erfahren Sie hier mehr ...

Mit dem "Wohn-Riester" wurde eine Eigenheimrente geschaffen. Sie können also auch die Riesterrente für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie verwenden.
Diese Möglichkeit der Riesterrente ist jedoch etwas komplizierter und mit einigen Problematiken behaftet. Sollten Sie diese Förderungsverwendung zum Ziel haben, so empfehle ich Ihnen die folgend aufgeführten langfristigen Auswirkungen genau durchzulesen, bevor Sie sich entscheiden.
Ich glaube nicht, dass Sie diese Ausführung so von Ihrem Bank- oder Bausparberater bekommen werden.

So funktioniert die Förderung mit Wohn-Riester

Grundsätzlich können Sie alle Riesterverträge für den Kauf oder Bau Ihrer Wohnimmobilie verwenden. Dies gilt für Käufe ab 2008.
Die enthaltenen Guthaben (ab 10.000,-€ für Verträge vor 2008) können Sie zur Tilgung Ihrer Finanzierung einsetzen.
Mit der Riesterförderung erhalten Sie dabei folgende Möglichkeiten:

1. Zur Aufnahme eines Bau-bzw. Kaufdarlehens

Die staatliche Riesterförderung kann zur Aufnahme eines Bau- oder Kaufkredites verwendet werden. Die Zahlung von Zinsen ist allerdings nicht möglich. Die geförderten Beträge dienen aussschließlich zur Tilgung/Entschuldung des Darlehens.

2. Verwendung zur Entschuldung Ihrer Wohnimmobilie

Nach Eintritt in den Ruhestand können Sie Teile oder auch die gesamte Summe Ihres angesparten Riestervertrages zur Entschuldung Ihrer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden. Dies ist wie oben erwähnt mit jedem Riestervertrag z.B. Bank-, Fonds- und Bausparvertrag und auch mit vielen Rentenverträgen (siehe Empfehlungen) möglich.

Vorsicht Steuerfalle:

Die Riesterrenten müssen, wie jede andere Rente generell versteuert werden. Da im Gegensatz zur Rentenzahlung aus einem Riestervertrag, bei der Verwendung als Wohn-Riester das Kapital "verbraucht" wurde, fliest keine laufende Rente. Der Gesetzgeber will aber seinen Anteil an der "theoretisch" vorhandenen Rente in Form von Steuern haben. Er legt daher für den Förderzeitraum ein Wohnförderkonto an, in dem er die zur Immobilientilgung verwendeten Kapitalbeträge rechnerisch einfliesen lässt. Diese Beräge werden nun mit 2 % p.a. (buchmäßig) verzinst. Da können in 20 Jahren große 5 stellig Beträge (nicht reelle sondern nur rechnerisch) zusammenkommen.
Diese große Summe (z.B. 60.000,-€) muss versteuert werden, obwohl sie eigentlich gar nicht existiert. Sie ist ja in Ihrer Wohnimmobilie enthalten.
Sie haben nun die Wahl, diese Summe gleich zu Beginn der Rente zu 70% zu versteuern (Nachlass von 30%) oder die Summe zu 100% bis zum 85 Lj. zu versteuern, dafür können Sie die Steuer auf einen längeren Zeitraum verteilen.
Sie zahlen dann also Steuer auf eine Rente die Sie gar nicht erhalten, nur weil Sie das Geld in Ihre Wohnimmobilie gesteckt haben.

Weitere Probleme des Wohnriester

Solange Sie regelkonform sind ist die Sache mit dem Wohn-Riester durchaus in Ordnung. Das Regelwerk hatte aber anscheinend den "Ideal - Arbeitnehmer" im Blick, als es geschaffen wurde. Also ein Arbeitnehmer der Zeitlebens die gleiche Arbeitstelle hat und nie umziehen muss. Der sich nie Scheiden lässt und auch nie ein Pflegefall wird, wodurch er ausziehen müsste. Er sollte auch nicht vor dem 85 Lj. sterben, da sonst seine Erben in die Immobilie ziehen müssten, sonst sind nämlich Steuerzahlungen etc. fällig.

Welche problematischen "Störfälle" sind denkbar:

Auszug aus der geförderten Wohnung oder Haus oder Verkauf (Wegzug/Notfall/ etc.) Die gesamte, auf dem Wohnförderkonto stehende Summe (kann ein guter 5 stelliger Betrag sein) muss dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (Ihr Einkommen + diese Summe X Steuersatz). Das kann teuer werden!
Verhindern kann man das nur, wenn innerhalb von 4 Jahren eine weitere Immobilie baut oder kauft und darin wieder selbst einzieht. Vielleicht können Sie sich einen Neubau dann aber gar nicht mehr leisten !?
Was passiert bei einer Scheidung ? Die beste Ehe kann einmal scheitern. Einer muss ausziehen oder die Immobilie muss verkauft werden um den erstrittenen Ausgleich zu machen. Es muss auch dann innerhalb von 4 Jahren eine neue Immobilie her. ABER wenn beide Eheleute Ihren Riestervertrag als Wohn-Riester verwendet haben ??? Können sich dann beide was neues bauen ???
Wird wahrend dieser 4 Jahre kein Ersatz geschaffen so wird auch hier die (buchmäsige) Summe aus dem Wohnförderkonto zu Ihrem sonstigen Einkommen dazugezählt und voll versteuert. Als ob man nach der Scheidung nicht schon genug gestraft wäre.
Risiko Arbeitsplatzwechsel Heute kann man es sich oft nicht aussuchen, wo man arbeitet. Was ist in 10/20 Jahren ? Hier ist die Regelung zwar etwas besser aber meist auch praxisfremd.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie ausnahmsweise die Immobilie auch vorübergehend vermieten. Sie müssen jedoch bis spätestens zum 67 Lj. wieder selbst einziehen, sonst treffen Sie ebenfalls die oben genannten Maßnahmen.
Wenn Sie vielleicht nach 15 Jahren in einer anderen Stadt gelebt haben wollen Sie vielleicht gar nicht mehr zurück. Die Kinder haben dort Ihr neues Umfeld usw..
Bei Tod Stirbt der geförderte noch während der Ansparphase, so müssen die Erben die angesparten Guthaben auf einmal versteuern. Der verbleibende Ehepartner kann die Immobilie jedoch weiter selbst bewohnen muss aber den Riestervertrag übernehmen. Wenn der geförderte nach der Darlehenstilgung verstirbt, müssen die Erben die verbliebenen Steuerforderungen begleichen, es sei denn der geförderte hat bei Rentenbeginn die Einmalbesteuerung gewählt.
Bei Versteigerung des Wohneigentums Wenn es zu einer Versteilgerung des Wohneigentums kommt, dann ist auch Ihre mühsam angespartes Riesterkapital weg. Zu diesem unerfreulichen Notfall, der immer einmal vorkommen kann, kommt noch das Übel, dass dann alle staatlichen Fördergelder (nach 20 Jahren kann das sehr viel sein) zurückbezahlt werden müssen, da Sie ja nicht mehr in dem Haus bzw. Wohnung wohnen.

Vor- und Nachteile des Wohn-Riester

Vorteile des Wohn-Riester
Unterstützung für den Immobilienerwerb
Kann als Eigenkapital die Finanzierung unterstützen
Nachteile des Wohn-Riester
Risiko beim Immobilienverkauf = Rückzahlung der gesamten Förderungen
Gilt nur für Immobilienkäufe ab 2008
Rückzahlung der Förderungen bei Vererbung
Risiko bei Jobwechsel
Risiko bei Scheidung
Verlußt Ihres gesamten Riesterkapitals bei Versteigerung + Rückzahlung der Förderungen

Fazit:

Auch wenn eine eigene Immobilie (z.B. Einfamilienhaus) ebenfalls zur Kostenentlastung im Rentenalter beiträgt, vom Haus allein können Sie slopp gesagt NICHT abbeisen.
Mein Tipp: Die Anschaffung eines Eigenheimes lässt sich auch gut mit anderen Mitteln langfristig abzahlen. Sorgen Sie mit der Riesterförderung besser für eine gute finanzielle Aussattung im Alter !
Die einschränkenden Nachteile des "Wohn-Riesters" können Sie damit umgehen.